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Legale Entsendung - A1 Bescheinigung
Legale Vermittlung aus dem Ausland
Die meisten in Deutschland arbeitenden ausländischen Pflegekräfte kommen aus osteuropäischen Ländern wie Polen, Ungarn, Tschechien, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und der Slowakei. Auch wenn die Mitgliedschaft in der EU einen unbegrenzten Aufenthalt in Deutschland zulässt, ist die Arbeitsaufnahme an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Ein üblicher und zulässiger Weg ist die Entsendung von ausländischen Pflegekräften durch Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben. Die ausländischen Agenturen suchen sich in der Regel eine deutsche Vermittlungsagentur als Partner für die Vermittlung ihres Pflegepersonals nach Deutschland.
Grundlage für die legale Beschäftigung: Entsendebescheinigung A1
Die Pflegepersonalvermittlung ist durch europäisches Recht geregelt. Zur Vorlage bei Behörden und Arbeitgebern im Gastland erhält das Pflegepersonal in seiner Heimat auf Antrag die A1 Bescheinigung. Diese Bescheinigung befreit die Betreuungskraft bzw. Pflegekraft in Deutschland von der Sozialversicherungspflicht und ist gleichzeitig die Bestätigung, dass die Pflegekraft in der Heimat ordentlich gemeldet, angestellt und versichert ist.
Die Bearbeitung bis zum Erhalt der A1- Bescheinigung kann mehrere Wochen dauern. Gründe für Verzögerungen können hohe Antragszahlen sein. Die Kapazitäten der zuständigen Behörde können variieren, was zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten führt.
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